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Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft

Die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft unterhält eine Studienstiftung, um ihre Weiterbildungsteilnehmer im Falle finanzieller Notlagen mit Stipendien unterstützen zu können.  Diese Stipendien werden als Darlehen gewährt, die nach dem Abschluss der Weiterbildung zurückgezahlt werden müssen. Die Förderung steht allen Weiterbildungsteilnehmern offen. Voraussetzung ist die Zulassung zur Weiterbildung. Ein genereller Anspruch auf Förderung besteht nicht.


Jeder Weiterbildungsteilnehmer kann sich selbst um ein Stipendium bewerben. Das Bewerbungsschreiben sollte die finanzielle Situation des Antragsstellers/der Antragsstellerin erkennen lassen und über seinen/ihren persönlichen und beruflichen Werdegang Auskunft geben. Ein Exemplar der Bewerbung muss anonymisierbar sein.

Der Beirat der Stiftung der DPG prüft die eingegangenen Anträge nach Aktenlage und behält sich vor, die Antragssteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und eine geeignete fachliche Stellungnahme einzuholen.

Bei der Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel werden neben der Bedürftigkeit auch das besondere Interesse an der Psychoanalyse in der klinischen Anwendung und/oder der wissenschaftlichen  Forschung berücksichtigt.

Bewerbungen sind über die DPG-Geschäftsstelle an den Beiratsvorsitzenden der Stiftung zu stellen. Der Bewerber/die Bewerberin erklärt sich damit einverstanden, dass der Beirat den örtlichen Weiterbildungsausschuss um eine Stellungnahme bittet.

Die Förderung als Stipendiat der DPG ist gegenwärtig auf die Gewährung eines Darlehens in Höhe von maximal 800 € monatlich für die Dauer von höchstens 30 Monaten begrenzt. Das Darlehen ist zinslos, wenn der Stipendiat die Weiterbildung an einem DPG-Institut erfolgreich abschließt.

Die Rückzahlung der Fördersumme beginnt mit dem siebten Monat nach Abschluss der Weiterbildung. In begründeten Fällen kann der Rückzahlungsbeginn auf Antrag um höchstens zwei Jahre verschoben werden.

Die monatlichen Rückzahlungsraten betragen 400 €.

Im Falle eines Abbruchs oder der vorzeitigen Beendigung der Weiterbildung wird der Darlehensbetrag einschließlich der aufgelaufenen Zinsen sofort fällig. Auch in diesem Falle kann der ehemalige Stipendiat das Darlehen in monatlichen Raten von 400 € zurückzahlen.

Die Stipendiaten der DPG werden mit ihrem Einverständnis namentlich genannt. Sie sind für die Dauer ihrer Ausbildung von den Gebühren für Kongresse und Arbeitstagungen der DPG freigestellt.

Der Stiftungsbeirat veranstaltet anlässlich der DPG-Jahrestagungen in geeigneter Form eine Zusammenkunft der Stipendiaten der DPG.

Zu dem Stiftungsbeirat gehören:
Dr. med. Thomas Wesle (Vorsitz)
Dr. phil. Thilo Eith
Dr. med. Gaby Katwan
Dipl.-Psych. Sabine Stein 

Träger der Stiftung der DPG:
Maecenata Management GmbH
Herzogstraße 60, D-80803 München
Internet: www.maecenata.eu

DPG-Geschäftsstelle:
Goerzallee 5, D-12207 Berlin
Tel: 030 84316152, Fax: 030 84316153
eMail: stiftung@dpg-psa.de

Links für Studierende:
Förderbedingungen (PDF)
Förderbedingungen (Word-Dokument)

Antrag auf Förderung durch die Stiftung (PDF)
Antrag auf Förderung durch die Stiftung (Word-Dokument)

Flyer (PDF)
Flyer (Word-Dokument)




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