
Stiftung
der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft
Die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft unterhält eine Studienstiftung,
um ihre Weiterbildungsteilnehmer im Falle finanzieller Notlagen mit Stipendien
unterstützen zu können. Diese Stipendien werden als Darlehen
gewährt, die nach dem Abschluss der Weiterbildung zurückgezahlt
werden müssen. Die Förderung steht allen Weiterbildungsteilnehmern
offen. Voraussetzung ist die Zulassung zur Weiterbildung. Ein genereller
Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Jeder Weiterbildungsteilnehmer kann sich selbst um ein Stipendium bewerben.
Das Bewerbungsschreiben sollte die finanzielle Situation des Antragsstellers/der
Antragsstellerin erkennen lassen und über seinen/ihren persönlichen
und beruflichen Werdegang Auskunft geben. Ein Exemplar der Bewerbung
muss anonymisierbar sein.
Der Beirat der Stiftung der DPG prüft die eingegangenen Anträge
nach Aktenlage und behält sich vor, die Antragssteller zu einem
persönlichen Gespräch einzuladen und eine geeignete fachliche
Stellungnahme einzuholen.
Bei der Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel werden
neben der Bedürftigkeit auch das besondere Interesse an der Psychoanalyse
in der klinischen Anwendung und/oder der wissenschaftlichen Forschung
berücksichtigt.
Bewerbungen sind über
die DPG-Geschäftsstelle an den Beiratsvorsitzenden der Stiftung
zu stellen. Der Bewerber/die Bewerberin erklärt sich damit einverstanden,
dass der Beirat den örtlichen Weiterbildungsausschuss um eine
Stellungnahme bittet.
Die Förderung
als Stipendiat der DPG ist gegenwärtig auf die Gewährung eines Darlehens
in Höhe von maximal 800 € monatlich für die Dauer
von höchstens 30 Monaten begrenzt. Das Darlehen ist zinslos,
wenn der Stipendiat die Weiterbildung an einem DPG-Institut erfolgreich
abschließt.
Die Rückzahlung der Fördersumme beginnt mit dem siebten Monat nach Abschluss der Weiterbildung. In
begründeten Fällen kann der Rückzahlungsbeginn auf
Antrag um höchstens zwei Jahre verschoben werden.
Die monatlichen Rückzahlungsraten
betragen 400 €.
Im Falle eines Abbruchs oder
der vorzeitigen Beendigung der Weiterbildung wird der Darlehensbetrag
einschließlich der aufgelaufenen Zinsen sofort fällig.
Auch in diesem Falle kann der ehemalige Stipendiat das Darlehen in
monatlichen Raten von 400 € zurückzahlen.
Die Stipendiaten
der DPG werden mit ihrem Einverständnis namentlich
genannt. Sie sind für die Dauer ihrer Ausbildung von den Gebühren
für
Kongresse und Arbeitstagungen der DPG freigestellt.
Der Stiftungsbeirat veranstaltet
anlässlich der DPG-Jahrestagungen in geeigneter Form eine Zusammenkunft
der Stipendiaten der DPG.
Zu dem Stiftungsbeirat gehören:
Dr. med. Thomas Wesle (Vorsitz)
Dr. phil. Thilo Eith
Dr. med. Gaby
Katwan
Dipl.-Psych. Sabine Stein
Träger der Stiftung
der DPG:
Maecenata Management GmbH
Herzogstraße 60, D-80803 München
Internet:
www.maecenata.eu
DPG-Geschäftsstelle:
Goerzallee 5, D-12207 Berlin
Tel: 030 84316152, Fax: 030 84316153
eMail: stiftung@dpg-psa.de
Links
für Studierende:
Förderbedingungen (PDF)
Förderbedingungen (Word-Dokument)
Antrag auf Förderung
durch die Stiftung (PDF)
Antrag auf Förderung
durch die Stiftung (Word-Dokument)
Flyer (PDF)
Flyer (Word-Dokument)
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