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Kosten der psychoanalytischen Aus- und Weiterbildung
(Stand Oktober 2005)


Gleichzeitiger Erwerb der Fachkunden tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse

Die Aufstellung bezieht sich auf die gesetzlich geforderte Mindestdauer der Aus- und Weiterbildung von 5 Jahren, die allerdings häufig überschritten wird. Sie geht von max. 1.600 Behandlungsstunden aus, wobei durchschnittlich nach 4 Behandlungsstunden eine Supervision stattfindet. Außerdem ist mit mindestens 500 Lehranalysestunden zu rechnen, wobei der Umfang der Lehranalyse individuell variieren kann.

Auch die Kosten variieren in den einzelnen Regionen in Abhängigkeit vom gültigen Punktwert, so dass es sich hier lediglich eine Beispielsrechnung handelt, jedoch um eine realistische Berechnung auf Grundlage der Daten aus Berlin.

STUDIENJAHR
KOSTENARTEN
PP/Ärzte
AKJP
1.-2. Sem. (1. Jahr)
Zulassungsinterviews
150
150
 
100 Stunden Lehranalyse je 60,--€ (z.Zt.)
6.000
6.000
 
Semestergebühren
800
800
 
Prüfungsgebühren / Vorkolloquium
25
25
 
SUMME
6975,-€
6975,-€
 
3.-4. Sem. (2. Jahr)
100 Stunden Lehranalyse
6000
6000
 
Semestergebühren
800
800
 
Prüfungsgebühren/Zwischenprüfung
50
50
 
4x bzw. 3x Anamnesen-Supervision
240
180
 
SUMME
7.090,-€
7.030,-€
 
5.-6. Sem. (3. Jahr)
100 Stunden Lehranalyse
6000
6000
 
Semestergebühren
800
800
 
100 bzw. 80 Supervisionsstunden
6000
4800
 
SUMME
12.800,-€
11.600,-€
 
7.-8. Sem. (4. Jahr)
100 Stunden Lehranalyse
6000
6000
 
Semestergebühren
800
800
 
100 bzw. 80 Supervisionsstunden
6000
4800
 
SUMME
12.800,-€
11.600,-€
 
9.-10. Sem. (5. Jahr)
100 Stunden Lehranalyse
6.000
6.000
 
Semestergebühren
800
800
 
100 bzw. 80 Supervisionsstunden
6.000
6.000
 
Prüfungsgebühren / Examen
260
260
 
SUMME
13.060,-€
11.860,-€
 
Geschätzte Gesamtkosten einer 5-jährigen Aus- bzw. Weiterbildung
52.725,-€
49.065,-€



Die Berechnungen können nur geschätzt werden, u. a. deswegen, weil die zukünftige preis- und berufspolitische Entwicklung nicht exakt dargestellt werden kann. Die Honorare für Lehranalyse und Supervision werden persönlich ausgehandelt und belaufen sich zurzeit in der Regel zwischen 55 und 65 € pro Stunde.
Bei den Mieten für Behandlungsräume (in d. obigen Tabelle nicht aufgeführt) kann zurzeit von 300 € bis 400 € pro Monat ausgegangen werden (Kosten vom 3. – 5. Studienjahr: ca. 10.800 € bis 14.400 €).

Den Aufwendungen stehen ab dem dritten Studienjahr allerdings Einnahmen durch die Behandlungen während der Aus- und Weiterbildung gegenüber: Im Praktikantenstatus1 werden maximal bis zu 1600 Behandlungsstunden von den Krankenkassen finanziert. Legt man das zurzeit ausgezahlte Honorar von ca. 55 € zugrunde, so stehen den o. g. Kosten in der Aus- und Weiterbildung Einnahmen gegenüber, die sich bei 1600 Behandlungsstunden auf 88.000 €, bei 1200 Behandlungsstunden auf 66.000€ und bei 1000 Behandlungsstunden auf 55.000 € belaufen.

Bei kontinuierlichen eigenen steuerpflichtigen Einkünften kann es sehr kostengünstig sein, die Ausgaben für die Aus- bzw. Weiterbildungskosten vor Steuerabzug vom Finanzamt berücksichtigen zu lassen. Weiterhin können u. a. bei der Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG) von Weiterbildungsteilnehmern der DPG (über die DPG-Geschäftsstelle) Ausbildungsförderungen beantragt werden.

Weitere Möglichkeiten für Kostenminderungen bei der Ausbildung finden sich in der Zeitschrift FINANZTEST (Heft 10, Oktober 2005, S. 14 ff) der STIFTUNG WARENTEST. Hieraus einige Auszüge:

Bafög und anderes
Wer von den Eltern nicht unterstützt werden kann, kann Bafög beantragen. Im Jahr 2004 haben das etwa eine halbe Million Studenten erfolgreich getan - also jeder vierte Student. Fast die Hälfte davon hat den monatlichen Bafög-Höchstsatz von 585 Euro erhalten. Klappts nicht mit dem Bafög, gibts noch anderen Möglichkeiten: etwa Stipendien oder Studiendarlehen.

Bafög
Unabhängig von der Höhe des Bafög-Satzes gilt: Die eine Hälfte des Bafögs ist ein Zuschuss, die andere ein zinsloses Darlehen vom Staat. Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer müssen Ex-Studenten mit der Tilgung beginnen. Wer Bafög bekommen will, darf noch keine geförderte Ausbildung abgeschlossen haben und nicht älter als 30 Jahre sein. Ist der Antrag bewilligt, bekommt der Studierende je nach Einkommen der Eltern zwischen 10 und 585 Euro im Monat innerhalb der Regelstudienzeit. Vorsicht bei Nebenverdiensten: Wer mehr als 350 Euro im Monat nebenher verdient, bekommt weniger Bafög.
Tipp: Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag. Viele Studenten, die einen Anspruch hätten, rufen ihr Geld nicht ab. Das an jeder Uni vertretene Deutsche Studentenwerk hilft beim Ausfüllen der Bafög-Anträge. Den Antrag finden Sie ­unter www.das-neue-bafoeg.de.

Stipendien
Eltern und Bafög-Amt sind längst nicht die einzigen Möglichkeiten für Studierende, günstig an Geld zu kommen. Stipendien gibts von Parteien, Kirchen, staatlichen Stellen oder privaten Stiftungen. Sie unterstützen in Deutschland derzeit rund 14 000 Stipendiaten mit bis zu 500 Euro im Monat. Das Geld müssen die ­Geförderten später nicht zurückzahlen. Ein Stipendium bekommen nicht nur Hochbegabte. Oft gibt politisches oder ­soziales Engagement den Ausschlag. Ein überdurchschnittliches Abiturzeugnis gehört dennoch dazu, und meist ist ein ­Gutachten von einem Professor Voraus­setzung. Wie beim Bafög berechnet sich der monatliche Förderbetrag in der Regel nach dem Einkommen der Eltern. Beides gleichzeitig - Bafög plus Stipendium - geht übrigens nicht.

Tipp: Unter www.stiftungsindex.de finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Studienstiftungen und ihrer Förderangebote. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hilft Ihnen weiter, wenn Sie mithilfe eines Stipendiums im Ausland studieren möchten. Informationen zu Auslandsstipendien gibt es unter www.daad.de.

Studiendarlehen
Einige Banken bieten Modelle zur Finanzierung des gesamten Studiums an, da einige Bundesländer ab dem Wintersemester Studiengebühren erheben wollen. Ein Vorreiter ist der Finanzdienstleister Career Concept. Er bietet den ersten überregionalen Bildungsfonds an: den Bildungsfonds Exklusiv I. Der Fonds unterstützt ausgewählte Studenten aus bestimmten Fächern mit bis zu 1 000 Euro im Monat. Sie müssen - abhängig vom Verdienst - nach dem Studienabschluss zwischen 3 und 8 Prozent vom Bruttoeinkommen in den Fonds zurückzahlen. Anderes Beispiel: Die Deutsche Bank will Studierenden ab Oktober in campusnahen Filialen drei unterschiedliche Studienkredite zu einem Zins zwischen 5,9 und 9,9 Prozent anbieten. Studenten können dann monatlich bis zu 800 Euro bekommen. Und: Die staatliche KfW-Förderbank hat die Einführung eines bundesweiten Studienkredits auf das Sommersemester 2006 ­verschoben. Dann will sie Studenten für höchstens zehn Semester mit maximal 650 Euro pro Monat fördern. Dafür werden rund 5 Prozent Zinsen fällig.

Mehr Infos unter:
www.bildungsfonds.de
www.kfw-foerderbank.de
www.dkb-studenten-bildungsfonds.de
www.deutschebank.de
www.career-concept.de.

Zwischenzeitliche Anfragen, die unser Institut an verschiedene Stellen gerichtet hat, haben folgende Auskünfte ergeben:

Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss, können nicht im Rahmen des sog. Meister-BAFÖG gefördert werden2, also können auch Aus- und WeiterbildungsteilnehmerInnen unseres Instituts nicht durch BAFÖG gefördert werden.
Vor dem 36. Lebensjahr kann aber ggf. ein sog. Bildungskredit beantragt werden. Nähere Auskünfte erhält man beim Bundesverwaltungsamt: www.bundesverwaltungsamt.de

Demnach bietet seit dem 01.04.2001 die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF - www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.
Außerdem hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Thema "Ausbildungsförderung - BAföG, Bildungskredit und Stipendien" eine 144 Seiten umfassende Broschüre herausgegeben, die im Internet herunter geladen werden kann:
www.bmbf.de/pub/ausbildungsfoerderung-bafoeg_bildungskredit_und_stipendien.pdf

Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich von Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Laut tel. Auskunft des Bundesverwaltungsamtes werden z. Zt. nur Ganztagsausbildungen gefördert.

Bildungskredit Hotline : Tel: 01888 358-4492, - 5470, - 5471; Fax: 01888 358-4850

Weitere interessante Hinweise und Tipps finden sich In der Beilage „ZEITCHANCEN“ der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ Nr. 49 vom Dezember 2005 (s. a. www.zeit.de/studium/geld/stipendium).



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