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Kosten der psychoanalytischen
Aus- und Weiterbildung
(Stand Oktober 2005)
Gleichzeitiger Erwerb der Fachkunden tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie und Psychoanalyse
Die Aufstellung bezieht sich auf die gesetzlich geforderte Mindestdauer
der Aus- und Weiterbildung von 5 Jahren, die allerdings häufig überschritten
wird. Sie geht von max. 1.600 Behandlungsstunden aus, wobei durchschnittlich
nach 4 Behandlungsstunden eine Supervision stattfindet. Außerdem ist mit
mindestens 500 Lehranalysestunden zu rechnen, wobei der Umfang der Lehranalyse
individuell variieren kann.
Auch die Kosten variieren in den einzelnen Regionen in Abhängigkeit vom
gültigen Punktwert, so dass es sich hier lediglich eine Beispielsrechnung
handelt, jedoch um eine realistische Berechnung auf Grundlage der Daten
aus Berlin.
STUDIENJAHR |
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| 1.-2. Sem. (1. Jahr) |
Zulassungsinterviews |
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100 Stunden Lehranalyse je 60,--€ (z.Zt.) |
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Semestergebühren |
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Prüfungsgebühren / Vorkolloquium |
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SUMME |
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| 3.-4. Sem. (2. Jahr) |
100 Stunden Lehranalyse |
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Semestergebühren |
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Prüfungsgebühren/Zwischenprüfung
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4x bzw. 3x Anamnesen-Supervision
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SUMME |
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| 5.-6. Sem. (3. Jahr) |
100 Stunden Lehranalyse |
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Semestergebühren |
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100 bzw. 80 Supervisionsstunden |
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SUMME |
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| 7.-8. Sem. (4. Jahr) |
100 Stunden Lehranalyse |
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Semestergebühren |
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100 bzw. 80 Supervisionsstunden |
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SUMME |
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| 9.-10. Sem. (5. Jahr) |
100 Stunden Lehranalyse |
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Semestergebühren |
800 |
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100 bzw. 80 Supervisionsstunden |
6.000 |
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Prüfungsgebühren / Examen |
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260 |
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SUMME |
13.060,-€ |
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| Geschätzte Gesamtkosten einer 5-jährigen Aus- bzw. Weiterbildung |
52.725,-€ |
49.065,-€ |
Die Berechnungen können nur geschätzt werden, u. a. deswegen, weil die
zukünftige preis- und berufspolitische Entwicklung nicht exakt dargestellt
werden kann. Die Honorare für Lehranalyse und Supervision werden persönlich
ausgehandelt und belaufen sich zurzeit in der Regel zwischen 55 und 65 € pro
Stunde.
Bei den Mieten für Behandlungsräume (in d. obigen Tabelle nicht aufgeführt)
kann zurzeit von 300 € bis 400 € pro Monat ausgegangen werden (Kosten vom
3. – 5. Studienjahr: ca. 10.800 € bis 14.400 €).
Den Aufwendungen stehen ab dem dritten Studienjahr allerdings Einnahmen
durch die Behandlungen während der Aus- und Weiterbildung gegenüber: Im
Praktikantenstatus1 werden maximal bis zu 1600 Behandlungsstunden von den
Krankenkassen finanziert. Legt man das zurzeit ausgezahlte Honorar von
ca. 55 € zugrunde, so stehen den o. g. Kosten in der Aus- und Weiterbildung
Einnahmen gegenüber, die sich bei 1600 Behandlungsstunden auf 88.000 €,
bei 1200 Behandlungsstunden auf 66.000€ und bei 1000 Behandlungsstunden
auf 55.000 € belaufen.
Bei kontinuierlichen eigenen steuerpflichtigen Einkünften kann es sehr
kostengünstig sein, die Ausgaben für die Aus- bzw. Weiterbildungskosten
vor Steuerabzug vom Finanzamt berücksichtigen zu lassen. Weiterhin können
u. a. bei der Stiftung der Deutschen Psychoanalytischen Gesellschaft (DPG)
von Weiterbildungsteilnehmern der DPG (über die DPG-Geschäftsstelle) Ausbildungsförderungen
beantragt werden.
Weitere Möglichkeiten für Kostenminderungen bei der Ausbildung finden sich
in der Zeitschrift FINANZTEST (Heft 10, Oktober 2005, S. 14 ff) der STIFTUNG
WARENTEST. Hieraus einige Auszüge:
Bafög und anderes
Wer von den Eltern nicht unterstützt werden kann, kann Bafög beantragen.
Im Jahr 2004 haben das etwa eine halbe Million Studenten erfolgreich getan
- also jeder vierte Student. Fast die Hälfte davon hat den monatlichen
Bafög-Höchstsatz von 585 Euro erhalten. Klappts nicht mit dem Bafög, gibts
noch anderen Möglichkeiten: etwa Stipendien oder Studiendarlehen.
Bafög
Unabhängig von der Höhe des Bafög-Satzes gilt: Die eine Hälfte des Bafögs
ist ein Zuschuss, die andere ein zinsloses Darlehen vom Staat. Fünf Jahre
nach Ende der Förderungshöchstdauer müssen Ex-Studenten mit der Tilgung
beginnen. Wer Bafög bekommen will, darf noch keine geförderte Ausbildung
abgeschlossen haben und nicht älter als 30 Jahre sein. Ist der Antrag bewilligt,
bekommt der Studierende je nach Einkommen der Eltern zwischen 10 und 585
Euro im Monat innerhalb der Regelstudienzeit. Vorsicht bei Nebenverdiensten:
Wer mehr als 350 Euro im Monat nebenher verdient, bekommt weniger Bafög.
Tipp: Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag. Viele Studenten, die einen
Anspruch hätten, rufen ihr Geld nicht ab. Das an jeder Uni vertretene Deutsche
Studentenwerk hilft beim Ausfüllen der Bafög-Anträge. Den Antrag finden
Sie unter www.das-neue-bafoeg.de.
Stipendien
Eltern und Bafög-Amt sind längst nicht die einzigen Möglichkeiten für Studierende,
günstig an Geld zu kommen. Stipendien gibts von Parteien, Kirchen, staatlichen
Stellen oder privaten Stiftungen. Sie unterstützen in Deutschland derzeit
rund 14 000 Stipendiaten mit bis zu 500 Euro im Monat. Das Geld müssen
die Geförderten später nicht zurückzahlen. Ein Stipendium bekommen nicht
nur Hochbegabte. Oft gibt politisches oder soziales Engagement den Ausschlag.
Ein überdurchschnittliches Abiturzeugnis gehört dennoch dazu, und meist
ist ein Gutachten von einem Professor Voraussetzung. Wie beim Bafög berechnet
sich der monatliche Förderbetrag in der Regel nach dem Einkommen der Eltern.
Beides gleichzeitig - Bafög plus Stipendium - geht übrigens nicht.
Tipp: Unter www.stiftungsindex.de finden Sie eine Übersicht der wichtigsten
Studienstiftungen und ihrer Förderangebote. Der Deutsche Akademische Austauschdienst
(DAAD) hilft Ihnen weiter, wenn Sie mithilfe eines Stipendiums im Ausland
studieren möchten. Informationen zu Auslandsstipendien gibt es unter www.daad.de.
Studiendarlehen
Einige Banken bieten Modelle zur Finanzierung des gesamten Studiums an,
da einige Bundesländer ab dem Wintersemester Studiengebühren erheben wollen.
Ein Vorreiter ist der Finanzdienstleister Career Concept. Er bietet den
ersten überregionalen Bildungsfonds an: den Bildungsfonds Exklusiv I. Der
Fonds unterstützt ausgewählte Studenten aus bestimmten Fächern mit bis
zu 1 000 Euro im Monat. Sie müssen - abhängig vom Verdienst - nach dem
Studienabschluss zwischen 3 und 8 Prozent vom Bruttoeinkommen in den Fonds
zurückzahlen. Anderes Beispiel: Die Deutsche Bank will Studierenden ab
Oktober in campusnahen Filialen drei unterschiedliche Studienkredite zu
einem Zins zwischen 5,9 und 9,9 Prozent anbieten. Studenten können dann
monatlich bis zu 800 Euro bekommen. Und: Die staatliche KfW-Förderbank
hat die Einführung eines bundesweiten Studienkredits auf das Sommersemester
2006 verschoben. Dann will sie Studenten für höchstens zehn Semester mit
maximal 650 Euro pro Monat fördern. Dafür werden rund 5 Prozent Zinsen
fällig.
Mehr Infos unter:
www.bildungsfonds.de
www.kfw-foerderbank.de
www.dkb-studenten-bildungsfonds.de
www.deutschebank.de
www.career-concept.de.
Zwischenzeitliche Anfragen, die unser Institut an verschiedene Stellen
gerichtet hat, haben folgende Auskünfte ergeben:
Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel
ein Hochschulabschluss, können nicht im Rahmen des sog. Meister-BAFÖG gefördert
werden2, also können auch Aus- und WeiterbildungsteilnehmerInnen unseres
Instituts nicht durch BAFÖG gefördert werden.
Vor dem 36. Lebensjahr kann aber ggf. ein sog. Bildungskredit beantragt
werden. Nähere Auskünfte erhält man beim Bundesverwaltungsamt: www.bundesverwaltungsamt.de
Demnach bietet seit dem 01.04.2001 die Bundesregierung Schülern und Studenten
in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen
Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung (BMBF - www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.
Außerdem hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum Thema "Ausbildungsförderung
- BAföG, Bildungskredit und Stipendien" eine 144 Seiten umfassende Broschüre
herausgegeben, die im Internet herunter geladen werden kann:
www.bmbf.de/pub/ausbildungsfoerderung-bafoeg_bildungskredit_und_stipendien.pdf
Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung
oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch
der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die
Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers
und seiner Eltern. Hier wird für Schüler und Studenten, die häufig keine
Sicherheiten stellen können, ein Angebot geschaffen, das bisher auf dem
Kapitalmarkt nicht verfügbar ist. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes
können bis zu 7.200 EURO bewilligt werden. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen
ist begrenzt und wird jährlich von Bundesministerium für Bildung und Forschung
vorgegeben. Laut tel. Auskunft des Bundesverwaltungsamtes werden z. Zt.
nur Ganztagsausbildungen gefördert.
Bildungskredit Hotline : Tel: 01888 358-4492, - 5470, - 5471; Fax: 01888
358-4850
Weitere interessante Hinweise und Tipps finden sich In der Beilage „ZEITCHANCEN“ der
Wochenzeitschrift „Die Zeit“ Nr. 49 vom Dezember 2005 (s. a. www.zeit.de/studium/geld/stipendium).
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